Im Rahmen von Genehmigungsverfahren für gewerbliche Anlagen sowie im Rahmen der Bauleitplanung für die Entwicklung von Gewerbe- und Industriegebieten ist die Prognose der in der Nachbarschaft zu erwartenden Luftschadstoff- und Geruchsimmissionen von wesentlicher Bedeutung.
Das Genehmigungsgutachten oder auch Sachverständigengutachten prüft die genehmigungsrechtlichen Erfordernisse an den Anlagenbetrieb auf Grundlage der für den Anlagentyp einschlägigen gesetzlichen Regelungen.
Unter anderem die nachstehend dargestellten Leistungen können in Abhängigkeit zum konkreten Vorhaben modular im Rahmen eines Gutachtens geprüft und abgehandelt werden.
- Festlegung der nach Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft), der jeweils einschlägigen Immissionsschutzverordnung oder auch anderer Erkenntnisquellen für diesen Anlagentyp einschlägigen gesetzlichen Erfordernisse an die Vorsorge
- Durchführung einer Schornsteinhöhenbestimmung nach TA Luft, VDI 3781 Blatt 4 oder auch auf Grundlage einer Prüfung im Einzelfall
- Prüfung auf Erforderlichkeit zur Ermittlung der Immissionskenngrößen
- Sofern sich die Erforderlichkeit zur Ermittlung der Immissionskenngrößen ergibt: Durchführung einer Immissionsprognose für Luftschadstoffe und/oder Gerüche.
- Formulierung von Auflagenvorschlägen zu den Belangen der Luftreinhaltung basierend auf den aus der Prüfung resultierenden Ergebnissen.