Sofern sich für eine Anlage die Erforderlichkeit zur Ermittlung der Immissionskenngrößen ergibt, können die aus Luftschadstoff- und/oder Geruchsemissionen resultierenden Luftschadstoffimmissionen oder auch -depositionen bzw. Geruchsstundenhäufigkeiten über eine Ausbreitungsrechnung i. V. m. den für den Standort repräsentativen meteorologischen Rahmenbedingungen modellgestützt prognostiziert werden.
In Abhängigkeit von den standortspezifischen Randbedingungen und insbesondere der Bebauungssituation kann dabei ein diagnostisches (AUSTAL) oder auch ein prognostisches Windfeldmodell (z. B. MISKAM) zum Einsatz kommen.
Für die Ausbreitungsrechnung müssen die relevanten Quellparameter der Emittenten festgelegt und die aus dem Betrieb resultierenden Emissionen quantifiziert (Emissionsprognose) werden. Auf Basis der Eingangsparameter können die aus dem Betrieb eines Vorhabens resultierenden Immissionen prognostiziert und anhand einschlägiger Immissions- und Depositionswerte (z. B. nach TA Luft, 39. BImSchV) eine Bewertung der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens vorgenommen werden.