Um eine freie Abströmung und eine hinreichende Verdünnung von Abgasen zu gewährleisten, sind Regelungen u. a. der TA Luft zu beachten, die regelmäßig bei immissionsschutzrechtlich aber auch bei baurechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen Anwendung finden.

Grundsätzlich lässt sich die erforderliche Schornsteinhöhe eines Emittenten in die baulich und die emissionsbedingte Ableithöhe untergliedern.

  • Die baulich bedingte Schornsteinhöhe bestimmt sich auf Grundlage der Kubatur des schornsteinführenden Gebäudes sowie ggf. umliegender hoher Einzelgebäude und Aufbauten.
  • Die emissionsbedingte Schornsteinhöhe ist abhängig von dem Emissionsmassenstrom und dem toxischen Potential der emittierten Luftschafstoffe in Verbindung mit den Ableitbedingungen (Ableithöhe, thermischer und dynamischer Auftrieb) des Emittenten.