Die gesamte Bandbreite der schalltechnischen Begutachtung findet im Zuge der schallschutztechnischen Bauleitplanung statt. Unsere Aufgabe hierbei ist vor allem die Konfliktvermeidung zwischen unterschiedlichen Nutzungen innerhalb und außerhalb der Geltungsbereichsgrenzen des Bebauungsplans. Auf das Plangebiet können von außerhalb des Verkehrs-, Gewerbe- Sport- und/oder Freizeitlärm einwirken. Andererseits sind die von vorhandenen oder planungsrechtlich zulässigen Anlagen erzeugten Geräusche innerhalb des Plangebiets mit ihren Auswirkungen auf die schutzbedürftige Nachbarschaft zu ermitteln und zu beurteilen.

Sind Lärmkonflikte zu erwarten, werden Lärmminderungsmaßnahmen und gegebenenfalls textliche Festsetzungen im Bebauungsplan empfohlen. Bei auszuweisenden Gewerbe- und Industriegebieten kommt häufig das Instrument der Geräuschkontingentierung zur Anwendung. Damit werden die von den Flächen zukünftig ausgehenden Schallemissionen so begrenzt, dass die Immissionsrichtwerte in der Nachbarschaft sicher eingehalten werden.

Die Dimensionierung von Lärmminderungsmaßnahmen erfolgt mithilfe eines digitalen Berechnungsmodells. Die Grundlagen für die Prognose von Lärmeinwirkungen werden durch Geräuschmessungen, Abstimmungen mit Planungsbeteiligten und Anlagenbetreibern ermittelt sowie durch Literatur- und Erfahrungswerte ergänzt. Die schalltechnische Beratung begrenzt sich nicht nur auf die Voruntersuchungen, sondern erfolgt immer planungsbegleitend während des gesamten Bauleitplanverfahrens.