Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind gemäß §§ 1, 50 Bundes-Immissionsschutz-gesetz Flächen so zu planen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf schutzbedürftige Nutzungen vermieden werden. Im Falle der Planung größerer Wohngebiete ist zu berücksichtigen, dass die geplanten Gebäude veränderte Windströmungs- und Ausbreitungsverhältnisse im Umfeld zur Folge haben. Im Plangebiet und in angrenzenden Bereichen kann das dazu führen, dass sich Luftschadstoffe anreichern und nicht wirksam verdünnt oder abgeführt werden. Die maßgebliche Quelle für Luftschadstoffe ist bei solchen Vorhaben im innerstädtischen Bereich in den meisten Fällen der Kraftfahrzeugverkehr. Sofern innerhalb des Plangebiets emittierende Anlagen errichtet werden sollen, sind deren Emissionen ebenfalls zu berücksichtigen.

Auf der Grundlage von digitalen Berechnungsmodellen („Klötzchenmodelle“ der Gebäude) in einem hoch aufgelösten Raster werden mithilfe des mikroskaligen Strömungs- und Ausbreitungsmodells MISKAM Windfeldberechnungen für die bauliche Istsituation und den Planfall mit geplanten Gebäuden durchgeführt.

Die Berechnung der Luftschadstoffemissionen des Kfz-Verkehrs auf den Straßen im Umfeld des Plangebiets erfolgt mit dem Programm IMMISem auf der Grundlage des Verkehrsaufkommens (Istsituation, Nullfall und Planfall), der Emissionsfaktoren und der Einschätzung der Verkehrszustände (z. B. Stauanteile vor Kreuzungen).

Zur Ermittlung der Zusatz- und Gesamtbelastung durch Luftschadstoffe werden Ausbreitungsrechnungen zur räumlichen Verteilung der Kfz-stämmigen Luftschadstoffe mit dem Programm MISKAM unter Berücksichtigung der durch die Bebauung beeinflussten Windströmungsfelder durchgeführt. Die Beurteilung der Ergebnisse erfolgt durch Vergleich mit den Immissionsgrenzwerten der TA Luft oder der 39. BImSchV.

Aus den Berechnungsergebnissen werden bei Bedarf – also bei kritischen Immissionssituationen – Handlungsempfehlungen und Hinweise für die Bauleitplanung abgeleitet.